Visum Philippinen – worauf müssen Sie achten und was kostet es?

 

Wenn Sie eine Reise zu den Philippinen planen ist es wichtig, dass Sie die aktuellen VISA Bestimmungen für die problemlose Einreise beachten. Die Einreiseformalitäten und ein Visa-Zwang und die verschiedenen Visa Arten und Kosten ergeben sich unter anderem aus der konkreten Dauer des geplanten Aufenthalts. Hier bekommen Sie nachfolgend alle Informationen, die für Sie für ein Visum Philippinen wichtig sind und könne sich auch über die anfallenden Kosten vorab genau informieren. 

 

Wie können Sie ein Visum für die Philippinen beantragen?

 

Das Visum für die Philippinen können Sie auf zwei Wegen beantragen. Entweder Sie entscheiden sich für den Postweg, indem Sie einen ausgefüllten Antrag für ein Visum an die Philippinische Botschaft oder eines der Honorarkonsulate senden. Oder Sie suchen persönlich die Philippinische Botschaft oder eines der Honorarkonsulate auf und beantragen dann das Visum dort persönlich.

Unterschiedliche Visa Arten

 

Sollten Sie lediglich einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen auf den Philippinen planen, ist die Einreise visafrei. Dass bedeutet natürlich auch, dass Sie dann kein Visum beantragen müssen. Das wird für die meisten Urlaubsaufenthalte dort gelten. Dieses Privileg haben Sie als deutscher Staatsbürger sowie als Bürger ausgewählter Nationen, die Sie bei der Botschaft oder auf der Webseite der Botschaft erfahren können. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Visa-Arten: 

 

Touristenvisum (59-Tage)

 

Sollten Sie als Tourist einen Aufenthalt über 30 Tage planen, benötigen Sie ein Touristenvisum, das für einen Aufenthalt bis zu 59 Tagen gültig ist. Auch hier ist sowohl der Postweg als auch die persönliche Antragstellung in der Botschaft / Honorarkonsulat möglich.

 

Mehrfach-Visum

 

Es sind auch Visa für die Philippinen möglich, die die mehrfache Einreise gestatten. Dieses Visum ist sinnvoll, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Tourist mehrfach auf die Philippinen reisen wollen und schon einen Aufenthalt dort absolviert haben. Diese sogenannten Mehrfache Einreise Visa haben eine Gültigkeit von 6 oder 12 Monaten. Innerhalb dieses Zeitrahmens können Sie dann so oft einreisen, wie Sie wollen. Bedingung ist einzig, dass die jeweilige Aufenthaltsdauer 59 Tage nicht überschreitet.

 

Aufenthalt über 59 Tage

 

Sollten Sie einen zusammenhängenden Aufenthalt als Tourist oder Arbeitnehmer über 59 Tage planen oder sich das vor Ort so ergibt, sind Sie verpflichtet, innerhalb des 59 Tage Zeitraumes eine Verlängerung des Visums um 1-2 Monate zu beantragen. Zuständige Behörde ist dann das Bureau of Immigration. Bis zum Aufenthalt von 1 Jahr ist das wiederholbar. 

 

Welche Dokumente sind für die Antragstellung erforderlich?

 

Zunächst müssen Sie ihren (deutschen) Reisepass im Original vorlegen. Das gilt auch für den Postweg. Zweitens müssen Sie das Antragsformular ausfüllen und ein Passfoto beilegen oder vor Ort in der Botschaft abgeben. Drittens müssen Sie eine Kopie mit den Daten, der geplanten Reise vorlegen. Auch möglich ist eine Kopie der Flugtickets. Eine Ausstellung pauschal ohne Terminierung ist nicht möglich! Viertens müssen Sie 27 Euro entweder in bar bezahlen oder bei Antrag per Post mit einem Überweisungsbeleg nachweisen. Fünftens muss auch ein mit 3,95 Euro frankierter Rückumschlag beigefügt werden, wenn der Antrag per Post erfolgt. 

 

Welche Kosten fallen an?

 

Für das Visum Philippinen als 59-Tage Touristenvisum fallen für Sie als deutscher Staatsbürger oder Bürger einer Liste von weiteren Staaten 27 Euro für das Visum zur Einreise als Tourist an. Die Kosten für das Visum Philippinen als Visum für die Mehrfach Einreise betragen für das 6 Monats Visum 54 Euro und für das Visum Philippinen über 1 Jahr 81 Euro.

 

Mit welcher Bearbeitungsdauer müssen Sie rechnen?

Die Bearbeitungsdauer für das Visum Philippinen kann bis zu ein paar Wochen dauern. Wenn Sie aber eine Expressbearbeitung innerhalb eines Tages wünschen, ist das nur möglich, wenn Sie persönlich in der Philippinischen Botschaft vorstellig werden oder in einem der Honorarkonsulate.