Filipinos, die ein Visum für Deutschland benötigen, werden vor einigen Hürden stehen und viele Voraussetzungen erfüllen müssen.

Eine der größten Schwierigkeiten bei der Visabeantragung stellt das Ehefähigkeitserzeugnis sowie die Urkundenprüfung dar. Ein Ehefähigkeitszeugnis charakterisiert im deutschen Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung (bei der einer der Verlobten keine deutsche Staatangehörigkeit besitzt) keinerlei Ehebarrieren entgegenstehen.

Für die endgültige Erfüllung einer Eheschließung ist es erforderlich, dass der deutsche Verlobte vom zuständigen Standesamt in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen kann. Ist diese Bedingung jedoch auch für Filipinos umzusetzen?

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Seit 2011 übernimmt die Deutsche Botschaft Manila keine Urkundenprüfung sowie Legalisation für philippinische Urkunden, aufgrund einer zu leicht praktizierbaren Urkundenfälschung gegen Extrageld. Aus diesem Anlass werden die vorzulegenden Urkunden von der deutschen Botschaft geprüft, bevor die Ausstellung eines deutschen Standesamtes vorgenommen wurde. Dieser Vorgang ist kostspielig und zeitaufwendig. In der Regel entstehen 4-6 Wochen Wartezeit.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Filipinos signifiziert eine der schwierigsten und vermutlich unüberwindbare Hürde. Denn eine gewünschte Scheidung ist auf den Philippinen nicht möglich. Allerdings gibt es die Möglichkeit zur Annullierung einer Ehe. Doch dieser Vorgang beinhaltet einige Voraussetzungen:

– der Partner ist 18-21 Jahre alt und die Eltern stimmten damals einer Ehe nicht zu
– es liegen Geistes- oder Geschlechtserkrankungen zum Zeitpunkt der Eheschließung
– die Schließung der Ehe erfolgte durch eine Täuschung oder Lüge.

Eine weitere Hürde für Filipinos stellt die A1 Deutschprüfung dar. Der Verlobte/die Verlobte steht grundsätzlich in der Pflicht, Grundzüge der deutschen Sprache zu beherrschen. Dieser Nachweis erfolgt über ein A1 Zertifikat des Goethe-Instituts. Laut der deutschen Botschaft in Manila repräsentiert dieses Zertifikat eine zwingende Voraussetzung für ein Heirats- oder Familienzusammenführungsvisum. Der Unterschied zwischen den beiden Visa liegt darin, dass bei einem Heiratsvisum ein ausländischer Ehepartner für eine Hochzeit nach Deutschland eingeladen wird. Das Familienzusammenführungsvisum gilt hingegen dann, wenn im Ausland bereits eine Heirat stattgefunden hat. Dieser relevante Unterschied sollte bei einer Einreise bekannt sein. Beide Visa können mit einer Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt werden.

Hier kommt die deutsche Botschaft ins Spiel, die primär die Aufgabe besitzt, sich um bilaterale und politische Beziehungen zu kümmern. Demnach stellen diplomatische Vertreter unter anderem Visa und Genehmigungen für Ausländer aus, die nach Deutschland reisen möchten.

Trotz aller Schwierigkeiten scheint es eine gute Alternative zu geben, eine Heirat vornehmen zu können. Diese bietet die Sonderverwaltungszone Hong Kong der Volkrepublik Chinas. Dort bestehen Vorzüge durch das sogenannte „Haager Abkommen“, das im Jahre 1961 verabschiedet wurde. Somit geschieht die Eheschließung schnell sowie unproblematisch und wird international anerkannt. Allerdings müssen die Unterlagen zuvor auf den Philippinen ordentlich geprüft worden sein.

Dies weist Parallelen mit den „Heirats-Bedingungen“ in Dänemark auf, welche im Vergleich zu Hong Kong weitere Vorzüge zeigen: es sind nämlich keine Geburtsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse notwendig. Zudem sind Wartezeiten auf einen Hochzeitstermin kurz, die Kosten für eine Trauung weniger hoch und der Bürokratieaufwand scheint gering. Seit 2019 gelten jedoch allgemeingültige, geschärfte Heiratsregeln. Der Grund: Scheinehen sollen eingedämmt und der ausländische Hochzeitstourismus – aufkommend durch die unkomplizierten Gegebenheiten – gebremst werden. Papiere werden nun strenger und durch eine zentrale Behörde geprüft, mit der Folge doppelter Standesamtsgebühren.

Ist ein Visum nach dem langen, bürokratischen Weg dennoch genehmigt und die Einreise erfolgt, stehen für eine erfolgreiche Integration erneute Unerlässlichkeiten bevor. Vordergründig ist dabei vor allem die Aneignung der Landessprache, sowie der Aspekt der Bildung und des Arbeitsmarkts. Dauerhaft sollte neben der Alltagssprache das Kompetenzniveau B2 erreicht werden, welches für einen Schul- und Ausbildungsabschluss unerlässlich ist.

Zusammenfassend wird deutlich, welche mit Zeitaufwand verbundenen Barrieren aufkommen, wenn Filipinos ein Visum für Deutschland benötigen und welche Aspekte von vornherein alle bedacht werden sollten.